Vorher seien noch Drohungen von ihrem Mann gekommen; er würde sie schlagen, wenn sie nicht weggingen. Im Übrigen sagte auch D.___ aus, er habe Frau B.___ weder geschlagen noch angefasst und sie hätten auch nichts kaputt gemacht. Dem Auto seien sie nie zu nahe gekommen. 2.7 A.___ machte anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 24. Juni 2016 keine Aussagen. Auf die Frage, nach Angaben der vier jungen Männer habe er diesen mit Schlägen gedroht, sagte er lediglich, er habe nur mit der Polizei gedroht. 2.8. Die Staatsanwaltschaft begründete die Einstellung der Strafuntersuchung gegen C.___ und D.___, E.___, F.___ und G.___ damit, es sei nicht davon auszugehen, dass C.___