Sie hätten sicher keinen Scheibenwischer abgebrochen. Dazu könne er nur sagen, dass sie ihnen dies in die Schuhe schieben wolle. Nach dem Erstatten einer Strafanzeige gegen Herrn A.___ führte E.___ am 16. April 2016 aus, er wolle Anzeige erstatten wegen der Drohung, die angeblich von ihnen ausgegangen sei. Es sei genau umgekehrt gewesen. Herr A.___ habe ihnen gesagt, er werde sie verprügeln, wenn sie sich nicht von ihrem Hausplatz entfernten. (aF) Er habe die Drohung nicht ernst genommen. 2.4 G.___ bestätigte die Aussagen seines Kollegen E.___ im Wesentlichen. Sie hätten eigentlich nur mit der Frau reden wollen, aber das sei nicht gegangen. Sie habe nur noch rumgeschrien.