Er habe sicher mithören können. Sie erinnere sich noch, wie er die Scheibe runter gemacht und gesagt habe, die Person solle endlich wegfahren. (aF) Sie habe die Frau nicht beschimpft. Sie sei laut gewesen ja, aber sie habe sie nicht beschimpft. Der Nachbar heisse J.___ und wohne im [...] Nr. [...] Sie wolle gegen die Frau Anzeige erstatten wegen Verleumdung und falscher Anschuldigung. Sie habe die Geschichte anscheinend weitererzählt. Denn am Abend seien vier unbekannte Leute zu ihnen gekommen. Diese hätten sie bedroht und sie hätten sie schlagen wollen. Einer habe ihr gesagt, seine Schwester sei von ihr geschlagen worden und nun werde er sie schlagen.