Die Staatsanwaltschaft eröffnete am 21. November 2016 eine Strafuntersuchung gegen B.___ wegen Tätlichkeiten, Beschimpfung und falscher Anschuldigung, gegen A.___ wegen Drohung, gegen C.___ wegen falscher Anschuldigung und übler Nachrede, evtl. Verleumdung und gegen D.___, E.___, F.___ und G.___ wegen Drohung, Hausfriedensbruchs und geringfügiger Sachbeschädigung. Die Staatsanwaltschaft versuchte in der Folge, die Parteien zu einer Vergleichsverhandlung vorzuladen, sagte diese aber aufgrund wiederholter Gesuche um Verschiebung des Termins am 8. März 2017 ab. Das Verfahren werde ohne Durchführung einer Vergleichsverhandlung weitergeführt.