Bereits am 28. Januar 2016 abends hatte sich die Tochter von B.___ bei der Polizei gemeldet und angegeben, vor ihrer Haustüre randalierten vier junge Männer, mit denen sich ihre Eltern stritten. Aus der Strafanzeige vom 11. Oktober 2016 geht hervor, dass B.___ und ihr Ehemann A.___ beim Eintreffen der Polizei vor der Haustüre hätten angetroffen werden können. Auf der Strasse davor hätten die vier jungen Männer (D.___, E.___, F.___ und G.___) gewartet. Während sich diese ruhig und anständig verhalten hätten, habe sich B.___ laut und aufbrausend verhalten. 1.2 Die Staatsanwaltschaft eröffnete am 21. November 2016 eine Strafuntersuchung gegen B.__