I. 1.1 Am 29. Januar 2016 meldete sich C.___ bei der Polizei in […]. Sie sei am Vorabend durch B.___ tätlich angegangen und mit Schimpfwörtern betitelt worden. Sie habe ihr Auto vor der Liegenschaft von B.___ gewendet, als diese fuchtelnd auf sie zugekommen sei. Nachdem sie das Seitenfenster des Fahrzeuges geöffnet habe, sei sie von ihr ins Gesicht geschlagen und als «Schlampe» betitelt worden (vgl. Strafanzeige vom 11. Oktober 2016). Bereits am 28. Januar 2016 abends hatte sich die Tochter von B.___ bei der Polizei gemeldet und angegeben, vor ihrer Haustüre randalierten vier junge Männer, mit denen sich ihre Eltern stritten.