{"Signatur": "SO_OG_002", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2018-08-17", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_002_BKBES-2018-47_2018-08-17.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=138996&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=19&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "c7aa2a989e1452ceee3d8a18f6c34691"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BKBES.2018.47"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 17.08.2018 BKBES.2018.47"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Beschwerdekammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Einstellungsverfügung der Staatsanwältin"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:04:33", "Checksum": "772042c84363a279c3126cb08e84bb25", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 17.08.2018 BKBES.2018.47\nRegeste:\nEinstellungsverfügung der Staatsanwältin\n\n\n(aF) Sie habe die Frau nicht beschimpft. Sie sei laut gewesen ja, aber sie habe sie nicht beschimpft. Der Nachbar heisse J.___ und wohne im [...] Nr. [...] Sie wolle gegen die Frau Anzeige erstatten wegen Verleumdung und falscher Anschuldigung. Sie habe die Geschichte anscheinend weitererzählt. Denn am Abend seien vier unbekannte Leute zu ihnen gekommen. Diese hätten sie bedroht und sie hätten sie schlagen wollen. Einer habe ihr gesagt, seine Schwester sei von ihr geschlagen worden und nun werde er sie schlagen. Er habe sie am Oberarm gepackt und habe sie ganz aus der Türe ziehen wollen. Sie habe sich lösen können und habe die Türe von innen schliessen wollen. Jemand habe diese aber mit dem Fuss blockiert. Sie habe dann ihren Mann gerufen. Darauf habe sie die Türe schliessen können. Jemand habe mit dem Fuss dagegen getreten. Ihr Mann sei dann nach draussen gegangen und habe gesagt, sie sollten verschwinden, sonst rufe er die Polizei. Die vier Herren seien nicht gegangen, sondern vor der Garage gestanden. Ihre Tochter habe in der Zwischenzeit die Polizei gerufen. Auf die Frage, ob es von Seiten aller vier Männer zu Drohungen gekommen sei, antwortete sie, ja. Es hätten alle vier gesprochen. Durch die vier Männer sei auch eine Sachbeschädigung begangen worden. Bei einem Auto von ihnen seien die Scheibenwischer abgebrochen worden.\n2.3 E.___ sagte am 9. April 2016 aus, D.___ habe damals vor Ort mit Frau B.___ sprechen wollen. Er habe sie gefragt, ob sie ihn begleiten würden, da er nicht allein habe gehen wollen. Sie drei seien etwas weiter hinten gestanden, weil sie ja nichts damit zu tun gehabt hätten. Frau B.___ sei herausgekommen und habe gleich begonnen herumzuschreien. Sie hätten kein Wort verstanden. Dann sei noch ihr Mann rausgekommen und habe auch noch reden wollen. D.___ habe mit ihr reden wollen; weshalb sie seine Schwester geschlagen habe. Sie habe alles abgestritten und nur noch ausgerufen und herumgeschrien. Dann habe sie noch mit dem Handy gefilmt, obwohl sie ihr gesagt hätten, sie wollten das nicht. Der Mann habe gesagt, sie sollten abhauen, sonst «kläpfe» er sie und rufe die Polizei. Er habe gesagt, sie sollten ab seinem Platz, was sie dann auch gemacht hätten. Dann sei auch schon die Polizei gekommen. D.___ habe normal diskutieren wollen, aber das sei mit Herrn und Frau B.___ nicht gegangen. Sie hätten Frau B.___ weder geschlagen noch ihr gedroht. Sie hätten nur gesagt, sie solle sich doch beruhigen. Es habe Frau B.___ auch niemand von ihnen angefasst oder sie gepackt. An die Türe getreten habe auch niemand. Ein Kollege habe nur gesehen, dass D.___ den Schuh zwischen die Türe gehalten habe. Zur Liegenschaft seien sie über den Hausplatz gekommen. Es habe kein Tor oder einen Zaun oder dergleichen gegeben. An einem Fahrzeug hätten sie auch nichts gemacht. Sie hätten sicher keinen Scheibenwischer abgebrochen. Dazu könne er nur sagen, dass sie ihnen dies in die Schuhe schieben wolle.\nNach dem Erstatten einer Strafanzeige gegen Herrn A.___ führte E.___ am 16. April 2016 aus, er wolle Anzeige erstatten wegen der Drohung, die angeblich von ihnen ausgegangen sei. Es sei genau umgekehrt gewesen. Herr A.___ habe ihnen gesagt, er werde sie verprügeln, wenn sie sich nicht von ihrem Hausplatz entfernten. (aF) Er habe die Drohung nicht ernst genommen.\n2.4 G.___ bestätigte die Aussagen seines Kollegen E.___ im Wesentlichen. Sie hätten eigentlich nur mit der Frau reden wollen, aber das sei nicht gegangen. Sie habe nur noch rumgeschrien. Das habe die Polizei ja auch gehört, als sie gekommen sei. Sie hätten sie weder mit Schlägen bedroht noch sie geschlagen oder angefasst. Sie hätten auch keinen Scheibenwischer kaputt gemacht. Herr A.___ habe ja gesehen, wie sie weggelaufen seien. Auf die Frage, ob es unbeteiligte Zeugen gebe, meinte er, es sei eine Frau vorbeigelaufen, die sie gefragt habe, ob sie Frau B.___ verstanden hätten. Sie habe ihnen erzählt, sie hätten auch viele Probleme mit dieser Familie. Herr A.___ habe ihnen gedroht, er würde sie kurz und klein schlagen, wenn sie nicht vom Platz weggehen würden. Er habe die Drohung ernst genommen.\n2.5 Auch F.___ bestätigte die Aussagen seiner beiden Kollegen in der Einvernahme vom 20. April 2016.\n2.6 D.___ sagte am 26. April 2016 aus, er sei zu Hause am Esstisch gesessen, als seine Schwester nach Hause gekommen sei. Sie sei recht verwirrt gewesen. Sie habe erzählt, sie habe zum Coiffeur gewollt im [...]. Jetzt sei er aber umgezogen. Dies sei ihr im Moment nicht bewusst gewesen. Sie habe dann auf der Strasse vor einem Haus angehalten und sich erinnert, dass der Coiffeur umgezogen sei. Als sie wieder habe wegfahren wollen, sei auch schon Frau B.___ auf sie zugerannt und habe sie unvermittelt geschlagen. Er sei dann runtergefahren und habe die Frau zur Rede stellen wollen. Im Dorf habe er Kollegen getroffen und ihnen die Geschichte erzählt, worauf diese gesagt hätten, sie kämen mit. Er habe bei der Familie geklingelt und gefragt, was vorgefallen sei. Frau B.___ sei sofort laut geworden, er habe gar nicht mit ihr sprechen können. Sie habe sofort mit Schimpfwörtern um sich geschmissen. Ihr Mann sei dann auch noch gekommen und habe ihnen gesagt, sie sollten weggehen. Sie seien dann weggegangen. Vorher seien noch Drohungen von ihrem Mann gekommen; er würde sie schlagen, wenn sie nicht weggingen. Im Übrigen sagte auch D.___ aus, er habe Frau B.___ weder geschlagen noch angefasst und sie hätten auch nichts kaputt gemacht. Dem Auto seien sie nie zu nahe gekommen.\n2.7 A.___ machte anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 24. Juni 2016 keine Aussagen. Auf die Frage, nach Angaben der vier jungen Männer habe er diesen mit Schlägen gedroht, sagte er lediglich, er habe nur mit der Polizei gedroht."}