Aber auch wenn man dies anders sehen wollte, sei auch hier nicht absehbar, wie mit weiteren Untersuchungen die Kausalität zum schliesslich erfolgten, fatalen Kontrollverlust und damit auch die Vermeidbarkeit bei (angeblich) geeigneterem Verhalten mit der notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden könnte. Entsprechend stächen auch die im Beschwerdeverfahren in den Vordergrund gerückten Betrachtungen zur Funktion des Riemens in der Sattelmitte ins Leere.