Wer sich als Sozius nicht festhalte und in der Folge wegen einer Manipulation der Lenkerin aus dem Gleichgewicht gerate, sich reflexartig am Körper der Lenkerin festhalte, der veranlasse, dass die ungeübte Fahrschülerin das Motorrad nicht mehr beherrsche. Auch wenn es keine spezifische strassenverkehrsrechtliche Norm gebe, die dem Sozius ein Festhalten am Motorrad oder am Körper der Lenkerin vorschreibe, entspreche es dem gesunden Menschenverstand, sich auf geeignete Art und Weise festzuhalten. Eine Pflicht, sich gehörig festzuhalten, habe in gesteigerter Form der Fahrlehrer, der eine Garantenstellung gegenüber seiner Fahrschülerin innehabe.