Am 21. September 2016 führte der Beschuldigte ergänzend dazu aus, er gebe seit [...] Jahren Unterricht für Motorradlenker und Autos. Die Beschwerdeführerin sei weder schlechter noch besser als andere Fahrschüler gewesen. Ob die Beschwerdeführerin Erfahrungen mit einem Sozius gehabt habe, wisse er nicht. Am ersten Kurstag, eine Woche vorher, sei eine andere Kursteilnehmerin mitgefahren, auf einem Privatgrundstück. (aF) Er selber sei [...] cm gross und [...] kg schwer. Sie habe aus ihm nicht bekannten Gründen viel zu viel Gas gegeben. Er habe sich an ihrer «Huft» festgehalten und gemerkt, dass sie nicht mehr vom Gas gehe.