_ fortzusetzen und mit einem Strafbefehl wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung abzuschliessen (Ziff. 2). Ferner sei die Vorinstanz anzuweisen, im Strafbefehl den Beschuldigten zu einer angemessenen Parteientschädigung für die Vertretung der Privatklägerin/Beschwerdeführerin zu verurteilen (Ziff. 3). 3. Die Staatsanwaltschaft beantragte am 7. Mai 2018 mit Verweis auf die angefochtene Verfügung die Abweisung der Beschwerde. 4. C.___ (nachfolgend Beschuldigter) liess mit Eingabe vom 22. Mai 2018 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde beantragen. 5. Für die Standpunkte der Parteien wird grundsätzlich auf die Akten verwiesen. Soweit erforderlich, wird nachfolgend darauf eingegangen. II.