{"Signatur": "SO_OG_002", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2018-08-08", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_002_BKBES-2018-46_2018-08-08.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=138044&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=36&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "78e080c9c8585c3289fc4603eb99f326"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BKBES.2018.46"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 08.08.2018 BKBES.2018.46"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Beschwerdekammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Einstellungsverfügung der Staatsanwältin"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:30:02", "Checksum": "055ccf1e3f1599aa481dc790d43420c4", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 08.08.2018 BKBES.2018.46\nRegeste:\nEinstellungsverfügung der Staatsanwältin\n\n\nAus ihm nicht bekannten Gründen habe sie plötzlich begonnen, viel zu viel Gas zu geben, wenn nicht sogar Vollgas. Er habe zweimal geschrien: «weg vom Gas!». Von ihr sei keine Reaktion erfolgt. Sie seien alle mit Funkgeräten verbunden, diese seien in dem Moment ausgeschaltet gewesen. Er habe das Visier offen gehabt, sie müsse ihn gehört haben. Da dieser Strassenabschnitt frisch geteert gewesen sei, habe er dies für die Schüler interessant gefunden und habe es zu schulischen Zwecken mit der Helmkamera aufnehmen wollen. Seine Hand sei am Helm gewesen und er habe sich nicht an ihr gehalten, als sie zu beschleunigen begonnen habe. Da er durch das starke Beschleunigen fast rückwärts vom Motorrad gefallen sei, habe er sich mit beiden Händen an ihrer Hüfte festgehalten. Sie sei unverändert auf dem Gas geblieben. Dann sei sie mit dem Vorderrad an den Trottoirrand gekommen und habe ihr Motorrad vorne etwas angehoben. Er nehme an, dadurch habe das Hinterrad ein wenig am Trottoirrand geschleift, sodass sich das Motorrad leicht abgedreht habe. So sei vielleicht eine frontale Kollision mit dem Kandelaber verhindert worden und sie seien rechts von diesem in der Böschung zum Stillstand gekommen. Die Geschwindigkeit habe 80 bis 100 km/h betragen; sie seien ungebremst Richtung Strassenlampe gefahren.\n2.2.2 Am 21. September 2016 führte der Beschuldigte ergänzend dazu aus, er gebe seit [...] Jahren Unterricht für Motorradlenker und Autos. Die Beschwerdeführerin sei weder schlechter noch besser als andere Fahrschüler gewesen. Ob die Beschwerdeführerin Erfahrungen mit einem Sozius gehabt habe, wisse er nicht. Am ersten Kurstag, eine Woche vorher, sei eine andere Kursteilnehmerin mitgefahren, auf einem Privatgrundstück. (aF) Er selber sei [...] cm gross und [...] kg schwer. Sie habe aus ihm nicht bekannten Gründen viel zu viel Gas gegeben. Er habe sich an ihrer «Huft» festgehalten und gemerkt, dass sie nicht mehr vom Gas gehe. Er habe die Situation retten wollen und zwei Mal gerufen, «weg vom Gas!». Da seien sie schon in die Lampe gefahren. Vor der Beschleunigung habe er sich nicht an ihr festgehalten, das mache man normalerweise nicht. Fahrlehrer und Experten hielten sich in der Regel nicht an Fahrschülern fest, damit sie kein Risiko eingingen, eine Strafanzeige wegen sexueller Belästigung zu erhalten. Sie habe vor und nach dem Festhalten unverändert beschleunigt. Deshalb habe er auch den Verdacht gehabt, das Motorrad habe einen Defekt und gebe selbstständig Gas. (aF) Er habe kurz vor dem Beschleunigen keinen Ruck, verursacht durch die Kupplung oder Schaltung, festgestellt. Er glaube, sie sei schon auf der Höhe des [...] im dritten Gang gewesen. Auf die Frage, ob es üblicherweise nicht so sei, dass sich Fahrlehrer an einer Vorrichtung am Motorrad festhielten, antwortete er, die Laschen gebe es nicht mehr und manche Motorräder hätten Griffe neben dem Sitz, doch nicht alle Modelle. Ob das Motorrad der Beschwerdeführerin eine Vorrichtung gehabt habe, wisse er nicht. Im Fahrkurs am ersten Tag werde mit Halten und ohne Halten des Lenkers geübt.\n2.3 Der Kursteilnehmer, der hinter der Beschwerdeführerin gefahren war, E.___, gab an, das Motorrad der Beschwerdeführerin sei nach der Kurve an den Trottoirrand und dadurch ins Schwanken und dann auf das Trottoir geraten. Ungebremst seien die beiden in die Strassenlampe gefahren. Ob sie da noch auf dem Motorrad gesessen seien, wisse er nicht sicher. C.___ habe gesagt, sie habe Gas gegeben und sie hätten eine Geschwindigkeit von 80 bis 100 km/h gehabt beim Unfall. Mehr habe er nicht gehört. Die Fahrfähigkeit der einzelnen in der Gruppe sei ziemlich gut gewesen. Alle seien vorsichtig gefahren. Die Verunfallte habe letzten Samstag den Parcours gut gemacht, sie sei sehr gut gefahren. Es wäre ihm nicht aufgefallen, dass sie nicht gut fahren könnte.\nDie weiteren Kursteilnehmer konnten keine relevanten Aussagen machen. F.___ gab an, A.___ sei nicht sicher gefahren, das sei aber kein Vorwurf. Sie seien schliesslich alle am Üben gewesen. Für das hätten sie auch Fahrstunden genommen.\n2.4 Die Polizei hielt im Bericht «Auswertung Unfalltechnik» vom 12. Januar 2017 als Erkenntnis fest, aufgrund der Geschwindigkeitserhöhung kurz vor der Unfallstelle von 50 km/h auf 60 km/h liege es nahe, dass die MR-Lenkerin beschleunigt habe. Gemäss Aussagen des Mitfahrers habe er sich beim Beschleunigen an der Lenkerin festgehalten, um nicht rückwärts vom Motorrad zu fallen. Aufgrund der Grösse des Mitfahrers ([...] cm) und der entsprechend erhöhten Sitzposition sei es kaum möglich, dass er sich an der Hüfte der Lenkerin habe festhalten können. Es sei eher anzunehmen, dass er im Reflex nach vorne gegriffen habe, um sich am Oberkörper der Lenkerin festzuhalten. Dadurch sei diese nach hinten gezogen worden und aus diesem Grund nicht mehr in der Lage gewesen, vom Gas zu gehen. Stattdessen sei das Motorrad beschleunigt worden. Dadurch liesse sich auch erklären, weshalb die Motorradlenkerin nach rechts an den Randstein geraten und dann auf das Trottoir bis auf die angrenzende Grünfläche gefahren sei, bevor es zur Kollision mit dem Kandelaber gekommen sei. Wenn beim Beschleunigen keine Lenkbewegung stattfinde, bleibe ein Motorrad beim Geradeausfahren spurtreu und fahre geradeaus.\nDer Soziussitz verfüge über keine Haltevorrichtung (Bild 11 und 12). Bei einer Körpergrösse von ca. [...] cm seien die Knie stark angewinkelt. Es biete sich keine Gelegenheit, um sich am Motorrad irgendwo festzuhalten oder mit den Beinen zu klemmen (Bild 13). Bei der Bergung des Motorrades an der Unfallstelle sei der 3. Gang eingelegt gewesen (Bild 14)."}