{"Signatur": "SO_OG_002", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2018-08-08", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_002_BKBES-2018-46_2018-08-08.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=138044&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=36&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "78e080c9c8585c3289fc4603eb99f326"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BKBES.2018.46"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 08.08.2018 BKBES.2018.46"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Beschwerdekammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Einstellungsverfügung der Staatsanwältin"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:30:02", "Checksum": "055ccf1e3f1599aa481dc790d43420c4", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 08.08.2018 BKBES.2018.46\nRegeste:\nEinstellungsverfügung der Staatsanwältin\n\nObergericht\nBeschwerdekammer\nUrteil vom 8. August 2018\nEs wirken mit:\nOberrichter Frey\nOberrichter Flückiger\nGerichtsschreiberin Ramseier\nIn Sachen\nA.___, vertreten durch Rechtsanwalt B.___,\nBeschwerdeführerin\n1. Staatsanwaltschaft, Franziskanerhof, Barfüssergasse 28, Postfach 157, 4502 Solothurn,\nBeschwerdegegnerin\n2. C.___, vertreten durch Rechtsanwalt D.___,\nBeschuldigter\nbetreffend Einstellungsverfügung der Staatsanwältin\nzieht die Beschwerdekammer des Obergerichts in Erwägung:\nI.\n1.1 Am 20. August 2016 ereignete sich auf der [...]strasse in [...] ein Verkehrsunfall. Gemäss Strafanzeige fuhr A.___ als Motorradlenkerin mit ihrem Fahrlehrer, C.___, als Sozius von [...] herkommend Richtung [...], als sie aus nicht genau eruierbaren Gründen plötzlich zu beschleunigen begann. Anhand der Aussagen sei anzunehmen, dass die Lenkerin nicht mehr in der Lage gewesen sei, den Gasgriff zuzudrehen, wobei sie die Kontrolle über ihr Motorrad verlor und mit einer Geschwindigkeit von rund 80 bis 100 km/h zuerst an den Trottoirrand geriet und anschliessend mit dem Kandelaber der Strassenbeleuchtung kollidierte. Die Motorradlenkerin und ihr Fahrlehrer stürzten vom Motorrad und wurden verletzt, die Motorradlenkerin schwer.\n1.2 Die Staatsanwaltschaft eröffnete am 21. August 2016 eine Strafuntersuchung gegen A.___ wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz und gegen C.___ wegen Verletzung der Verkehrsregeln als Begleiter einer Lernfahrerin, evtl. wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Mit zwei separaten Verfügungen vom 7. März 2018 stellte sie diese Strafuntersuchungen ein.\n2. Gegen die Einstellungsverfügung betreffend C.___ liess A.___ (nachfolgend Beschwerdeführerin) am 26. März 2018 Beschwerde erheben mit den Anträgen auf deren Aufhebung (Ziff. 1) sowie auf Anweisung der Vorinstanz, das Strafverfahren gegen C.___ fortzusetzen und mit einem Strafbefehl wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung abzuschliessen (Ziff. 2). Ferner sei die Vorinstanz anzuweisen, im Strafbefehl den Beschuldigten zu einer angemessenen Parteientschädigung für die Vertretung der Privatklägerin/Beschwerdeführerin zu verurteilen (Ziff. 3).\n3. Die Staatsanwaltschaft beantragte am 7. Mai 2018 mit Verweis auf die angefochtene Verfügung die Abweisung der Beschwerde.\n4. C.___ (nachfolgend Beschuldigter) liess mit Eingabe vom 22. Mai 2018 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde beantragen.\n5. Für die Standpunkte der Parteien wird grundsätzlich auf die Akten verwiesen. Soweit erforderlich, wird nachfolgend darauf eingegangen.\n"}