2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 800.00 hat der Beschwerdeführer zu bezahlen. 3. Dem Beschwerdeführer wird für das Beschwerdeverfahren die amtliche Verteidigung bewilligt und Rechtsanwältin Sabrina Weisskopf, […], wird ihm als amtliche Verteidigerin beigeordnet. 4. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigerin des Beschwerdeführers, Rechtsanwältin Sabrina Weisskopf, […], wird für das Beschwerdeverfahren auf CHF 1’740.00 (inkl. Auslagen und MwSt.) festgesetzt. Sie ist zahlbar durch den Staat Solothurn resp. auszahlbar durch die Zentrale Gerichtskasse.