Es geht um schwere Straftaten, weshalb der Beschwerdeführer im Falle einer Verurteilung mit einer hohen Freiheitsstrafe rechnen muss. Entsprechend gross ist der Anreiz für Kollusionshandlungen. Die Strafuntersuchung dauert zwar schon länger an. Eindeutig geklärt werden konnte jedoch der genaue Umfang der Delinquenz noch nicht. Dies liegt unter anderem daran, dass der Beschwerdeführer konstant von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht. Sowohl zur genauen Vorgehensweise, der Art beziehungsweise Menge der Betäubungsmittel und der involvierten Personen bestehen noch einige Unklarheiten.