Besonders plausibel ist der Hinweis, alternative Kommunikationsmittel wie Skype, WhatsApp und Facebook-Messenger würden vermehrt genutzt, weshalb nebst klassischen Telefonüberwachungen oftmals diverse weitere Untersuchungshandlungen notwendig seien. Die Staatsanwaltschaft erklärt überzeugend, welchen Beweismitteln eine entscheidende Rolle im Verfahren zukommen soll und umschreibt diese auch einlässlich. Diese Erläuterungen decken sich mit den Akten. Nicht zuletzt aufgrund der konstanten Aussageverweigerung des Beschwerdeführers ist es vorliegend klar, dass den durchzuführenden Befragungen von Auskunftspersonen tatsächlich eine entscheidende Bedeutung zuzuschreiben ist.