Die Staatsanwaltschaft erklärt überzeugend, dass den Aussagen von Lieferanten und Abnehmern in komplexen Betäubungsmittelverfahren entscheidende beweisrechtliche Stellung zukommt, da sie zusammen mit anderen objektiven Beweisen wie GPS-Überwachungsdaten von Fahrzeugen ein stimmiges Bild eines Sachverhalts ergeben können. Besonders plausibel ist der Hinweis, alternative Kommunikationsmittel wie Skype, WhatsApp und Facebook-Messenger würden vermehrt genutzt, weshalb nebst klassischen Telefonüberwachungen oftmals diverse weitere Untersuchungshandlungen notwendig seien.