Derartige Befragungen und Auswertungen gehören nach dem zuvor Dargelegten zu den wichtigsten Beweiserhebungen im vorliegenden Verfahren. Die Staatsanwaltschaft erklärt überzeugend, dass den Aussagen von Lieferanten und Abnehmern in komplexen Betäubungsmittelverfahren entscheidende beweisrechtliche Stellung zukommt, da sie zusammen mit anderen objektiven Beweisen wie GPS-Überwachungsdaten von Fahrzeugen ein stimmiges Bild eines Sachverhalts ergeben können.