In dieser Einvernahme wurden dem Beschwerdeführer erstmals die Transaktionen mit den drei Abnehmern F.___, E.___ und G.___ sowie die belastenden Aussagen von H.___ vorgehalten. Für die Ermittlungstätigkeit war es entscheidend, den Beschwerdeführer zu diesen neuen Vorwürfen und den neu auftauchenden Mitbeschuldigten, Zeugen und Auskunftspersonen zu befragen, ohne dass er vorab davon Kenntnis hatte. Nur wenn die betroffene Person unvoreingenommen befragt werden kann, erhält eine Aussage eine besondere Glaubhaftigkeit. Derartige Befragungen können für die Beweisführung von entscheidender Bedeutung sein.