Unzutreffend sei die Behauptung der Staatsanwaltschaft, die «übrigen wichtigsten Beweise» seien noch nicht erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft habe selber eingeräumt, die Daten aus der Telefon- und Standortüberwachung seien bereits ausgewertet worden. Die Staatsanwaltschaft habe längst umfangreiche Ermittlungen getätigt, weshalb die übrigen wichtigsten Beweismittel abgenommen worden seien. Dass noch weitere Untersuchungshandlungen anstünden und die entsprechenden Ergebnisse dem Beschwerdeführer erst noch vorgehalten werden müssten, sei unbestritten, ändere aber nichts daran, dass die wesentlichsten Beweise bereits erhoben worden seien.