Das Haftgericht ordnete am 22. November 2018 Untersuchungshaft bis am 21. Februar 2019 an und verlängerte diese bis am 21. Mai 2019. 2. Die amtliche Verteidigerin von A.___ ersuchte die Staatsanwaltschaft am 22. November 2018, kurz nach der Verhaftung des Beschuldigten, um Gewährung der Akteneinsicht. Mit Schreiben vom 26. November 2018 wies die Staatsanwaltschaft ihr Gesuch ab. Ihrem erneuten Gesuch vom 29. November 2018 kam die Staatsanwaltschaft am 5. Dezember 2018 teilweise nach und stellte der Verteidigerin sechs Einvernahmeprotokolle und diverse weitere Unterlagen zu.