{"Signatur": "SO_OG_002", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2019-04-26", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_002_BKBES-2018-176_2019-04-26.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=141144&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=8&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "d3c486a6ebd39a0490cd8eb4a37df43d"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BKBES.2018.176"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 26.04.2019 BKBES.2018.176"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Beschwerdekammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verfügung / Schreiben vom 26. November 2018"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:05:45", "Checksum": "67de9aed0aa67bd416b1bb894c792643", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 26.04.2019 BKBES.2018.176\nRegeste:\nVerfügung / Schreiben vom 26. November 2018\n\nObergericht\nBeschwerdekammer\nUrteil vom 26. April 2019\nEs wirken mit:\nOberrichter Frey\nOberrichterin Hunkeler\nGerichtsschreiberin Riechsteiner\nIn Sachen\nA.___, vertreten durch Rechtsanwältin Sabrina Weisskopf,\nBeschwerdeführer\nStaatsanwaltschaft, Barfüssergasse 28, Franziskanerhof, 4502 Solothurn,\nBeschwerdegegnerin\nbetreffend Verfügung / Schreiben vom 26. November 2018\nzieht die Beschwerdekammer des Obergerichts in Erwägung:\nI.\n1. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn, Abteilung Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität, führt eine Strafuntersuchung gegen A.___ wegen Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ihm wird vorgeworfen, in verschiedenen Kantonen mit qualifizierten Mengen Kokain und Heroin während einer längeren Zeit gehandelt zu haben. Am 19. November 2018 wurde A.___ von der Polizei festgenommen. Das Haftgericht ordnete am 22. November 2018 Untersuchungshaft bis am 21. Februar 2019 an und verlängerte diese bis am 21. Mai 2019.\n2. Die amtliche Verteidigerin von A.___ ersuchte die Staatsanwaltschaft am 22. November 2018, kurz nach der Verhaftung des Beschuldigten, um Gewährung der Akteneinsicht. Mit Schreiben vom 26. November 2018 wies die Staatsanwaltschaft ihr Gesuch ab. Ihrem erneuten Gesuch vom 29. November 2018 kam die Staatsanwaltschaft am 5. Dezember 2018 teilweise nach und stellte der Verteidigerin sechs Einvernahmeprotokolle und diverse weitere Unterlagen zu.\n3. Dagegen liess A.___ (nachfolgend Beschwerdeführer) am 10. Dezember 2018 Beschwerde beim Obergericht Solothurn mit dem Antrag erheben, das Schreiben respektive die Verfügung vom 26. November 2018 sei aufzuheben und es sei ihm umfassende Akteneinsicht zu gewähren. In ihrer Beschwerdeantwort vom 14. Januar 2019 beantragte die Staatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Mit Replik vom 1. Februar 2019 hielt der Beschwerdeführer vollumfänglich an seinen Anträgen fest. Diese wurde der Staatsanwaltschaft am 5. Februar 2019 zur Kenntnis gebracht.\n4. In der Folge reichte die Staatsanwaltschaft mit Eingaben vom 21. und 26. Februar 2019 dem Obergericht acht weitere Einvernahmeprotokolle und Aktenstücke ein, unter dem Hinweis, diese könnten der Verteidigung offengelegt werden. Das Obergericht seinerseits schickte der Verteidigung am 28. Februar 2019 Kopien der Eingaben der Staatsanwaltschaft zu, ohne dass entsprechende Akteneinsicht beantragt worden wäre.\n"}