Die Staatsanwaltschaft hat sorgfältig und überzeugend dargelegt, dass der Unfalltod von C.___ auf eine aussergewöhnliche Verkettung unglücklicher Faktoren zurückzuführen sei. Sie erwog zutreffend, dass mehrere ungünstige Faktoren (Ablösung kurz nach dem Start, niedrige Flughöhe, Schirmreaktion, Dynamik, Wegdrehen und Sinkgeschwindigkeit) auf äusserst unglückliche Art und Weise zusammengetroffen sein müssen, was zum Unfall geführt haben muss.