Dies mache man normalerweise aber nur, wenn die Bedingungen ruhig seien und keine ruppige Thermik herrsche. Schliesslich scheinen der Fluglehrer und Starthelfer aufgrund der Zeugenaussagen keine Hinweise darauf gehabt zu haben, dass der Verunfallte dem Gleitschirmflug nicht gewachsen sein würde, insbesondere da G.___, der direkt vor dem Verunfallten gestartet war, ebenfalls problemlos hatte starten können. All dies deutet darauf hin, dass es keine Hinweise gab, die den Startplatz und die Bedingungen als besonders kritisch hätten erscheinen lassen und der Gruppe am betreffenden Tag einen Verzicht nahegelegt hätten. Die Risikoeinschätzung kann vorliegend nicht beanstandet werden.