Wenn der Gutachter festhält, die guten Flugbedingungen seien durch die zahlreichen Flüge anderer Piloten und Flugschulen in der näheren Umgebung belegt, ist dies überzeugend und wird mit den Zeugenaussagen untermauert. Insofern ist zu beachten, dass es im zu beurteilenden Fall keine Anzeichen für eine besonders gefährliche Thermik gegeben hat. Gemäss Gutachten habe man aufgrund der Wetter-und Thermikprognosen, der Messungen von Windstationen, des Segelflugwetterberichts und der Wettereinschätzung anderer Flugschulen von günstigen Startbedingungen ausgehen dürfen.