Allgemein gültige Regeln, bis zu welcher Thermikstärke geschult werden dürfe, respektive ab wann abgebrochen werden müsse, gebe es keine, da diese Entscheidung von vielen Faktoren abhänge und individuell entschieden werden müsse. Vielmehr habe am Unfalltag eine thermisch aktive Schönwetterlage geherrscht, welche für Schulungszwecke gut geeignet gewesen sei. Wenn der Gutachter festhält, die guten Flugbedingungen seien durch die zahlreichen Flüge anderer Piloten und Flugschulen in der näheren Umgebung belegt, ist dies überzeugend und wird mit den Zeugenaussagen untermauert.