In der Folge kam der Gutachter zum Schluss, eindeutige Anzeichen, welche einen Flugverzicht erfordert hätten, hätten im Unfallzeitpunkt nicht vorgelegen. Zwar seien am Unfalltag lokale Ausgleichsströmungen und Turbulenzen möglich gewesen, welche einen aktiven Flugstil erfordert hätten. Solche Bedingungen müssten jedoch bereits im Rahmen der Schulung erlernt werden. Allgemein gültige Regeln, bis zu welcher Thermikstärke geschult werden dürfe, respektive ab wann abgebrochen werden müsse, gebe es keine, da diese Entscheidung von vielen Faktoren abhänge und individuell entschieden werden müsse.