Damit stimmen der Wahrnehmungsbericht und das Gutachten in den wesentlichen Punkten überein, insbesondere hinsichtlich des «Einklappens» des Gleitschirms. Es wird auch nicht in Abrede gestellt, dass der «Einklapper» auf eine aussergewöhnliche, lokale, durch Thermik und Gelände bedingte Turbulenz zurückzuführen ist. Dies anerkennen auch die Beschwerdeführerinnen explizit (Beschwerde vom […], Rz. 13 auf Seite 6). Der Wahrnehmungsbericht bestätigt ferner, dass das Verhalten des Gleitschirms nach dem «Einklapper» für einen Anfänger-Gleitschirm sehr ungewöhnlich gewesen sei.