Genauere Informationen über den Verunfallten (wie bspw. dessen Ausbildungsstand) lagen M.___ und N.___ beim Verfassen ihres Wahrnehmungsberichtes zudem nicht vor. Hinsichtlich der meteorologischen Verhältnisse erläutern M.___ und N.___, die Schweiz habe am Unfalltag im Einfluss kalter, polarer Luftmassen gestanden. Die Schichtung der Atmosphäre sei daher recht labil gewesen. Die Daten der Wetterstation in [...] seien ein Indiz für starke, thermische Bedingungen gewesen, wobei jedoch der Wind eher schwach gewesen sei. Damit stimmen der Wahrnehmungsbericht und das Gutachten in den wesentlichen Punkten überein, insbesondere hinsichtlich des «Einklappens» des Gleitschirms.