ist Fluglehrer BAZL, beide verfügen gemäss eigenen Angaben über mehrjährige Erfahrungen im Gleitschirmsport. Aufgrund der Nähe ihres Vereins zum Unfall seien sie an einer professionellen Aufarbeitung des Unfalles sehr interessiert. Ihre Einschätzungen gaben M.___ und N.___ weder als unabhängige Experten noch im Rahmen einer Zeugenbefragung oder als Auskunftspersonen ab. Die Angaben wurden nicht unter einer förmlichen Rechtsbelehrung abgegeben. Inhaltlich schildern die beiden, wie sie den Unfallhergang wahrgenommen haben.