O., E. 2.1.3). Auf eine Anklageerhebung kann verzichtet werden, wenn eine Verurteilung unter Einbezug der gesamten Umstände als unwahrscheinlich erscheint. 9.2 Bei der Begründung der zweideutigen Beweislage beziehen sich die Beschwerdeführerinnen auf den Wahrnehmungsbericht von M.___ und N.___ vom […]. Bei M.___ und N.___ handelt es sich um Gleitschirmpiloten, welche sich zum Unfallzeitpunkt am Startplatz [...] befanden. Sie sind Mitglieder bzw. Vorstandsmitglieder des lokalen Vereins [...], welcher den Startplatz [...] betreut. M.___ ist Fluglehrer BAZL, beide verfügen gemäss eigenen Angaben über mehrjährige Erfahrungen im Gleitschirmsport.