Es ist nicht ersichtlich, inwiefern L.___ bei diesem Projekt mitgewirkt haben soll, insbesondere, da er kein Vorstandsmitglied des SHV ist. Die Zusammenarbeit betrifft eine Marketingstrategie, welche nicht in das von L.___ betreute Ressort [...] fällt. Dies hat L.___ in seiner schriftlichen Stellungnahme vom […] nachvollziehbar begründet. Zudem ist festzuhalten, dass keinerlei Hinweise vorliegen, wonach der Sachverständige im Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens vom […] bereits Kenntnis von der Zusammenarbeit zwischen dem SHV und dem [...] hatte, da die Zusammenarbeit erst mit dem Heft [...] vom [...] bekanntgegeben wurde. Dies bestätigte L.___