Konkret rügt das Gutachten, die Flugschule [...] sei eine SHV-zertifizierte Flugschule, weshalb sie zur Einhaltung der «SHV-Weisungen» verpflichtet sei. Gemäss «SHV-Weisungen» muss ein Starthelfer über entsprechende Ausbildung (Pilotenausweis seit mindestens einem Jahr) und Praxiserfahrung (mindestens 100 Flügen) verfügen, sofern die Gruppe aus mehr als fünf Flugschülern besteht oder einzelne Schüler bislang weniger als 15 Höhenflüge absolviert haben. Vorliegend bestand die Gruppe aus fünf Schülern, wovon vier Schüler deutlich mehr als 15 Höhenflüge absolviert hatten. Ein Flugschüler hatte jedoch nur acht Höhenflüge absolviert. Deshalb hätte der Fluglehrer D.___ streng genommen nicht H._