Dabei konnte er keinerlei Beschädigungen oder Auffälligkeiten feststellen. Das ungewöhnliche Schirmverhalten konnte der Gutachter auch nicht mit den Windverhältnissen erklären. Die Windverhältnisse seien schwach respektive in Kammlagen mässig gewesen, weshalb die Flugbedingungen gut gewesen seien. Die leichte Bewölkung hätte ebenfalls kaum Einfluss auf den Unfallhergang gehabt. Vielmehr habe eine thermisch aktive Schönwetterlage geherrscht, welche für Schulungszwecke gut geeignet gewesen sei. Die guten Flugbedingungen würden die zahlreichen Flüge anderer Piloten und Flugschulen in der näheren Umgebung belegen.