Wenn für ihn etwas nicht gestimmt habe, habe er auch einmal auf einen Flug verzichtet. Auch H.___ bestätigte, alle fünf Flugschüler seien so weit in ihrer Ausbildung fortgeschritten gewesen, dass sie selbständig hätten starten können. Er und F.___ seien sogar prüfungsreif gewesen. Dies wurde von F.___ bekräftigt. 7. Hinsichtlich der Unfallursache ging das Gutachten von einer aussergewöhnlichen thermischen Turbulenz aus. Konkret führte der Gutachter L.___ aus, das massive und unvermittelte «Einklappen» des Gleitschirms kurz nach dem Start könne bei Windscherungen und thermik- sowie geländebedingten Turbulenzen eintreten, weil ein Gleitschirm über keine feste Struktur verfüge.