Befunde und Umstände seien mit einem Unfallgeschehen vereinbar. Das Verletzungsbild spreche dafür, dass C.___ zuerst mit den Beinen auf den Boden aufgeschlagen sei. Die daraus resultierende Stauchung des Rumpfes habe zur Verletzung der Wirbelsäule und des Brustkorbes sowie zum Abriss der grossen Körperschlagader geführt. Die Verletzungen seien so schwerwiegend gewesen, dass unmittelbar nach dem Aufschlag der Tod eingetreten sei. Die nach dem Unfall durchgeführte Untersuchung ergab sodann den einwandfreien Zustand des Gleitschirms von C.___. 4. Bezüglich Wetter, Wind und Thermik sowie hinsichtlich der Flugbedingungen