Das IRM Basel hielt in seinem Gutachten vom […] fest, dass C.___ an den Folgen von Mehrfachverletzungen von Brust- und Bauchhöhle, Wirbelsäule und Extremitäten gestorben sei, wobei die schwerwiegendste Verletzung die komplette Zerreissung der grossen Körperschlagader gewesen sei. Dies sei eine typische Verletzung, die beim plötzlichen Abbremsen eines bewegten Körpers entstehe und regelmässig bei Stürzen aus grosser Höhe eintrete. Er habe zum Ereigniszeitpunkt weder unter dem Einfluss von Alkohol noch anderweitigen Drogen oder Betäubungsmittel gestanden. Befunde und Umstände seien mit einem Unfallgeschehen vereinbar.