Ein Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung setzt voraus, dass der Täter den Erfolg durch Verletzung einer Sorgfaltspflicht verursacht hat. Sorgfaltswidrig ist die Handlungsweise, wenn der Täter zum Zeitpunkt der Tat aufgrund der Umstände sowie seiner Kenntnisse und Fähigkeiten die Gefährdung der Rechtsgüter der geschädigten Person hätte erkennen können und müssen. 3. Es ist vorliegend von folgendem – soweit unbestrittenen – Sachverhalt auszugehen: Am […], um ca. […] Uhr, traf sich der Fluglehrer D.___ von der Flugschule [...] mit seinen fünf Flugschülern, bestehend aus dem Verunfallten C.___ sowie vier weiteren Personen zur persönlichen Besprechung des bevorstehenden Gleitschirmflugs.