Eine zu restriktive Rechtsanwendung würde dazu führen, dass selbst bei geringer Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung ein Anklagezwang bestünde. 2. Die Staatsanwaltschaft führte ein Strafverfahren gegen unbekannte Täterschaft wegen des Todes von C.___. Dabei stellte sich insbesondere die Frage, ob der Fluglehrer D.___ oder eine andere Person in fahrlässiger Weise den Tod des Verunglückten verursacht haben könnte. Gemäss Art. 117 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht.