Die Beweislage sei zweifelhaft, da der Wahrnehmungsbericht der Augenzeugen M.___ und N.___ vom […] dem Gutachten vom […] widerspreche. Der Wahrnehmungsbericht halte klar fest, dass die meteorologischen Bedingungen am Startplatz für einen Flugschüler zu anspruchsvoll gewesen seien, weshalb der Fluglehrer D.___ keine Starterlaubnis hätte erteilen dürfen. Indem die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt habe, habe sie ihre Entscheidbefugnisse überschritten. Die Sache sei einem Gericht zu unterbreiten. Alternativ müsse sich ein Obergutachten mit den widersprechenden Beweisen auseinandersetzen.