BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) vom Schweizerischen Hängegleiterverband (SHV), als Sachverständiger ein. Gemäss Gutachtensauftrag hatte sich der Sachverständige über das Material des Gleitschirms, über die am Unfalltag vor Ort herrschenden meteorlogischen Bedingungen, den Ausbildungsstand des Verunfallten und zur Absturzursache zu äussern. Das Gutachten wurde am […] abgeschlossen und A.___ und B.___ – der Mutter bzw. Schwester des Verunfallten - zugestellt. Mit Eingabe vom […] äusserte B.___ Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit des Sachverständigen, basierend auf einem Zusammenarbeitsvertrag zwischen dem SHV und dem Verein [...], deren Präsident der Fluglehrer D.___ ist.