{"Signatur": "SO_OG_002", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2019-03-11", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_002_BKBES-2018-175_2019-03-11.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=140754&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=7&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "18c5f054f76c9728236630b5a815d146"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BKBES.2018.175"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 11.03.2019 BKBES.2018.175"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Beschwerdekammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Einstellungsverfügung des Staatsanwaltes"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:05:33", "Checksum": "63befa34d7a731050803b3157ca8ae5d", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 11.03.2019 BKBES.2018.175\nRegeste:\nEinstellungsverfügung des Staatsanwaltes\n\nObergericht\nBeschwerdekammer\nUrteil vom 11. März 2019\nEs wirken mit:\nOberrichter Frey\nOberrichter Stöckli\nGerichtsschreiberin Riechsteiner\nIn Sachen\n2. B.___,\nbeide vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Gränicher,\nBeschwerdeführerinnen\nStaatsanwaltschaft, Barfüssergasse 28, Franziskanerhof, 4502 Solothurn,\nBeschwerdegegnerin\nbetreffend Einstellungsverfügung des Staatsanwaltes\nzieht die Beschwerdekammer des Obergerichts in Erwägung:\nI.\n1. Am […], um ca. […] Uhr, ereignete sich am [...] am Startplatz [...] ein Gleitschirmunfall, bei welchem C.___, geb. [...], tödlich verunglückte.\n2. Gleichentags eröffnete die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn eine Strafuntersuchung betreffend aussergewöhnlicher Todesfall. Im Zuge der Ermittlungen wurden der Fluglehrer D.___, die Flugschüler E.___, F.___ und G.___, der Flughelfer H.___ sowie die beiden Ersthelfer I.___ und J.___ zur Sache befragt. Am […] meldete sich mit K.___ ein weiterer Gleitschirmpilot bei der Kantonspolizei Solothurn. Er war am Unfalltag zu gleichen Zeit mit den eigenen Flugvorbereitungen am Startplatz [...] beschäftigt gewesen und hatte das Unfallgeschehen mit seiner Helmkamera auf Video aufgenommen. Das Video und die Bildauszüge (Fotos daraus) befinden sich in den Akten.\n3. Ebenfalls am […] setzte die Staatsanwaltschaft L.___, Gleitschirmexperte BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) vom Schweizerischen Hängegleiterverband (SHV), als Sachverständiger ein. Gemäss Gutachtensauftrag hatte sich der Sachverständige über das Material des Gleitschirms, über die am Unfalltag vor Ort herrschenden meteorlogischen Bedingungen, den Ausbildungsstand des Verunfallten und zur Absturzursache zu äussern. Das Gutachten wurde am […] abgeschlossen und A.___ und B.___ – der Mutter bzw. Schwester des Verunfallten - zugestellt. Mit Eingabe vom […] äusserte B.___ Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit des Sachverständigen, basierend auf einem Zusammenarbeitsvertrag zwischen dem SHV und dem Verein [...], deren Präsident der Fluglehrer D.___ ist. Hierzu nahm der Sachverständige am […] Stellung. Ein formelles Ausstandsgesuch wurde nicht gestellt.\n4. Mit Parteimitteilung vom […] erklärte die Staatsanwaltschaft, die Strafuntersuchung sei abgeschlossen und stellte die Einstellung des Verfahrens in Aussicht. Gleichzeitig wurde A.___ und B.___ Gelegenheit zur Akteneinsicht gewährt und ihnen wurde Frist zum Stellen von Beweis- und anderweitigen Verfahrensanträgen angesetzt.\n5. Rechtsanwalt Daniel Gränicher legitimierte sich mit Eingabe vom […] als Vertreter von A.___ und B.___. Er beantragte, ein ausländischer Sachverständiger sei mit der Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen. Eine Verfahrenseinstellung sei aufgrund der unklaren Beweislage abzulehnen.\n6. Die Staatsanwaltschaft wies den Antrag von Rechtsanwalt Gränicher mit Verfügung vom […] ab und stellte die Strafuntersuchung ein.\n7. Dagegen erhoben A.___ und B.___ (nachfolgend: Beschwerdeführerinnen) am […] Beschwerde. Sie beantragen die Aufhebung der Einstellungsverfügung und die Weiterführung der Strafuntersuchung. Zudem hielten sie an ihrem Beweisantrag, ein ausländischer Sachverständiger sei mit der Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen, fest.\n8. Die Staatsanwaltschaft beantragte mit ihrer Stellungnahme vom […] unter Verweis auf ihre Einstellungsverfügung die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdeführerinnen hielten in der Replik vom […] an ihren Anträgen fest.\n"}