_ und D.___ haben sich nicht vernehmen lassen). Rechtsanwalt Thomas A. Müller macht für Aufwendungen ab 6. Januar 2016 5,7 Stunden geltend. Im vorliegenden Beschwerdeverfahren sind indessen nur Aufwendungen und Auslagen ab 12. Februar 2018 zu entschädigen. Dies sind gemäss Honorarnote 3,22 Stunden (inkl. Nachbearbeitung von 30 Minuten) und Auslagen von CHF 58.85. Bei einem Stundenansatz von CHF 260.00 (Honorarvereinbarung) ergibt dies inklusive der Mehrwertsteuer von 7,7 % CHF 965.05. Die Entschädigung ist zahlbar durch den Beschwerdeführer. Demnach wird erkannt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.