Für weitere Vergleiche würden jedoch mindestens 20 Originalunterschriften aus der Zeit der Vertragsabschlüsse, also aus und um die Jahre 2006 und 2007 benötigt. Die Unterschriften sollten aus gesicherten Quellen stammen, wie zum Beispiel Steuererklärungen und Einvernahmen. Derartige Quellen liegen aber nicht vor. Es geht um Verträge aus den Jahren 2006 und 2007 und so lange werden Originalsteuerunterlagen offensichtlich nicht aufbewahrt (Abklärungen der Polizei bei der Veranlagungsbehörde). Einvernahmen liegen aus dieser Zeit ebenfalls nicht vor und auch der Beschwerdeführer selber war nicht in der Lage, ausreichend Urkunden mit Originalunterschriften aus dieser Zeit einzureichen.