Der Beschuldigte B.___ liess am 23. März 2018 ausführen, der Beschwerdeführer übersehe, dass die Staatsanwaltschaft bereits ein umfangreiches Strafverfahren gegen ihn geführt habe. In diesem seien alle Verträge bereits überprüft und alle beteiligten Personen mehrfach und umfassend befragt worden. Die Staatsanwaltschaft sei damals nicht in der Lage gewesen, dem Beschwerdeführer ein Verschulden nachzuweisen. Es könne davon ausgegangen werden, dass eine Wiederholung dieser Einvernahmen Jahre später zu keinem anderen Ergebnis geführt hätte.