Gemäss Auskunft des Schriftsachverständigen der Kantonspolizei Basel-Landschaft benötige dieser mindestens 20 Originalunterschriften aus der fraglichen Zeit, z.B. Unterschriften auf Einvernahmen, Steuererklärungen etc. Einvernahmen aus dieser Zeit lägen indessen nicht vor, ebenso wenig Steuerunterlagen im Original. A.___ habe seinerseits Kopien von 6 Unterschriften aus der fraglichen Zeit eingereicht, allerdings nur in Kopie. Inwiefern es Aufgabe der Staatsanwaltschaft sein solle, Originale zu edieren bei der derjenigen Person, die sie selbst ins Recht reichen wolle, werde nicht erklärt.