immer mit diesen Urkunden operiert habe, sei davon auszugehen, dass er sie mit einiger Wahrscheinlichkeit selber gefälscht oder die Fälschung in Auftrag gegeben habe. C.___ habe im Laufe aller Verfahren als Zeuge und Auskunftsperson ausgesagt, Herr A.___ habe diese Verträge in seiner Anwesenheit unterzeichnet. Somit liege hier eine falsche Zeugenaussage vor, wenn nachgewiesen werde, dass Herr A.___ diese Verträge nie selbst unterzeichnet habe. Auch die Ehefrau von B.___, D.___, habe als Zeugin und Auskunftsperson im zweiten Zivilprozess behauptet, die Angaben ihres Mannes stimmten und Herr A.___ habe diese Verträge unterzeichnet.