Strafanzeige erstatten. Begründet wurde die Anzeige damit, B.___ habe im zweiten Zivilprozess einen Mietvertrag und zwei Inventarkaufverträge vorgelegt. A.___ habe aber nie einen Mietvertrag und einen Kaufvertrag unterzeichnet. Im Zivilprozess habe B.___ erstmals zwei Originalurkunden vorgelegt (Inventarkaufverträge). Es lasse sich daher durch ein Gutachten überprüfen, ob die Unterschriften echt seien. Seiner Meinung nach seien die Unterschriften gefälscht worden. Nachdem B.___ im Verfahren gegen A.___ immer mit diesen Urkunden operiert habe, sei davon auszugehen, dass er sie mit einiger Wahrscheinlichkeit selber gefälscht oder die Fälschung in Auftrag gegeben habe.