Gegen diese Verfügung liess A.___ am 3. Februar 2018 Beschwerde erheben mit den Anträgen auf deren Aufhebung und auf Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren aufzunehmen, die notwendigen Beweise zu erheben, die beanzeigten Personen sowie den Anzeiger zu befragen und die eingereichten Beweisanträge, insbesondere das Gutachten zur Beurteilung der Unterschrift des Anzeigers auf den fraglichen Urkunden, zu bewilligen. 3. Die Staatsanwaltschaft beantragte am 7. März 2018 unter Verweis auf die angefochtene Verfügung die Abweisung der Beschwerde. 4. Der Beschuldigte B.___ liess am 23. März 2018 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde beantragen. C.___ und D.