{"Signatur": "SO_OG_002", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2018-05-30", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_002_BKBES-2018-15_2018-05-30.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=137516&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=1&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "42159f2df6ac7e583f886a6a455fe3c9"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BKBES.2018.15"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 30.05.2018 BKBES.2018.15"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Beschwerdekammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Einstellungs- bzw. Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwältin"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:04:11", "Checksum": "f560b7d5cc0c63fc79a982d0c9cfefd6", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 30.05.2018 BKBES.2018.15\nRegeste:\nEinstellungs- bzw. Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwältin\n\nObergericht\nBeschwerdekammer\nUrteil vom 30. Mai 2018\nEs wirken mit:\nOberrichter Frey\nOberrichter Müller\nGerichtsschreiberin Ramseier\nIn Sachen\nA.___, vertreten durch Rechtsanwalt Dominik Schnyder,\nBeschwerdeführer\n1. Staatsanwaltschaft, Franziskanerhof, Barfüssergasse 28, Postfach 157, 4502 Solothurn,\nBeschwerdegegnerin\n2. B.___, vertreten durch Rechtsanwalt Thomas A. Müller,\n3. C.___,\nBeschuldigte\nbetreffend Beweis- und Einstellungs- bzw. Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwältin\nzieht die Beschwerdekammer des Obergerichts in Erwägung:\nI.\n1.1 Am 12. Mai 2015 liess A.___ gegen B.___, C.___ und D.___ Strafanzeige erstatten wegen Betrugs, evtl. Versuchs dazu, Urkundenfälschung, falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege, evtl. Gehilfenschaft dazu, gegen C.___ und D.___ zusätzlich wegen falscher Zeugenaussage.\n1.2 Mit Verfügung vom 18. Januar 2018 wies die Staatsanwaltschaft diverse Beweisanträge von A.___ ab und stellte das Verfahren gegen den Beschuldigten B.___ ein. Das Verfahren gegen die beiden anderen Beschuldigten nahm sie nicht an die Hand.\n2. Gegen diese Verfügung liess A.___ am 3. Februar 2018 Beschwerde erheben mit den Anträgen auf deren Aufhebung und auf Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren aufzunehmen, die notwendigen Beweise zu erheben, die beanzeigten Personen sowie den Anzeiger zu befragen und die eingereichten Beweisanträge, insbesondere das Gutachten zur Beurteilung der Unterschrift des Anzeigers auf den fraglichen Urkunden, zu bewilligen.\n3. Die Staatsanwaltschaft beantragte am 7. März 2018 unter Verweis auf die angefochtene Verfügung die Abweisung der Beschwerde.\n4. Der Beschuldigte B.___ liess am 23. März 2018 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde beantragen.\nC.___ und D.___ liessen sich nicht vernehmen.\n5. Für die Standpunkte der Parteien wird grundsätzlich auf die Akten verwiesen. Soweit erforderlich, wird nachfolgend darauf eingegangen.\n"}